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Urteil gegen EWE Go: Werden Ladepreise jetzt günstiger?
Dieselbe Säule, dieselbe Kilowattstunde, drei verschiedene Preise – je nachdem, mit welcher Karte du sie anfasst. Das Landgericht München I hat am 6. Oktober 2026 entschieden, dass der Ladesäulenbetreiber EWE Go das so nicht mehr machen darf. Wir ordnen ein, was das Urteil wirklich sagt, was es für deine Ladekosten bedeutet und wo die Erwartungen gerade zu hoch gehängt werden.
Wer öffentlich lädt, kennt das Gefühl: An derselben Säule zahlen zwei Autos nebeneinander völlig unterschiedliche Preise. Das liegt nicht an der Säule, sondern daran, über wen abgerechnet wird. Genau diese Spreizung stand jetzt zum ersten Mal vor Gericht.
Was passiert ist
Geklagt hatte Digital Charging Solutions (DCS), ein Mobilitätsdienstleister, der selbst keine einzige Ladesäule besitzt. DCS kauft Ladestrom bei den Betreibern ein und verkauft ihn über Ladekarten und Apps weiter; nach eigenen Angaben an über 1,2 Millionen Ladepunkten in 31 Märkten. Die Gesellschafter sind zu je einem Drittel BMW, Mercedes-Benz und BP. Beklagt war EWE Go, ein Ladesäulenbetreiber, der zusätzlich eine eigene Lade-App anbietet – also beides zugleich ist: Verkäufer des Stroms und Wettbewerber derjenigen, die ihn weiterverkaufen.
Stichtag der Klage war der 1. Januar 2025. Fürs Schnellladen verlangte EWE Go an denselben Säulen:
| Wer lädt | Preis je kWh | Abstand zum App-Preis |
|---|---|---|
| Kunden der EWE-Go-App | 52 ct | – |
| Spontan ohne Vertrag (ad hoc) | 79 ct | +27 ct |
| Über einen Mobilitätsdienstleister wie DCS | 83,7 ct brutto | +31,7 ct, rund 60 % |
Dazu kam eine Blockiergebühr von 10 ct je Minute (netto), die EWE Go ausschließlich den Vermittlern berechnete. Wer per App des Betreibers oder spontan ohne Vertrag lud, zahlte sie nicht. Dass dieselbe Säule dieselbe Standzeit einmal kostet und einmal nicht, war einer der Punkte, an denen das Gericht hängen blieb.
Die Rechtsgrundlage: ein Satz aus der AFIR
Der Hebel ist Artikel 5 Absatz 3 der AFIR, der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Verordnung (EU) 2023/1804). Sie gilt seit dem 13. April 2024 und verlangt, dass Ladesäulenbetreiber zwischen Endkunden und Mobilitätsdienstleistern nicht diskriminieren. Unterschiedliche Preise sind damit nicht verboten – sie müssen aber verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sein. Feste Grenzwerte, ab wann ein Aufschlag zu hoch ist, nennt die Verordnung nicht.
EWE Go hatte den Abstand mit Verwaltungsaufwand, Kundenbetreuung, unternehmerischem Risiko und der Kundenbindung durch Verträge begründet. Das Gericht hielt diese Begründungen für nicht plausibel genug, um einen Aufschlag von 60 Prozent zu tragen.
Was das Gericht entschieden hat
Das Landgericht München I, 33. Zivilkammer, hat der Klage am 6. Oktober 2026 stattgegeben (Aktenzeichen 33 O 2062/25). Der Kern in vier Punkten:
- EWE Go darf DCS an seinen Ladepunkten nicht mehr berechnen als Ad-hoc-Kunden und als den eigenen Vertragskunden. Maßstab ist also ausdrücklich auch der App-Preis, nicht nur der ohnehin hohe Ad-hoc-Preis.
- Die nur gegenüber Vermittlern erhobene Blockiergebühr wurde beanstandet.
- EWE Go muss Auskunft erteilen und Rechnung legen.
- EWE Go muss den Schaden ersetzen, rückwirkend bis zum 13. April 2024, dem Tag, an dem die Preisregeln der AFIR in Kraft traten. Die Höhe steht noch nicht fest.
Nach Angaben von DCS ist es die erste Gerichtsentscheidung zu Artikel 5 Absatz 3 AFIR in der EU. Diese Einordnung stammt von der Klägerin selbst; unabhängig bestätigt ist sie bislang nicht.
Drei Gründe, die Erwartungen zu dämpfen
In den Schlagzeilen klingt das nach dem Ende der Preisspreizung. Drei Dinge stehen dem entgegen, und wir halten sie für wichtiger als die Überschrift.
1. Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung. EWE Go kann vor dem Oberlandesgericht München in Berufung gehen und hat erklärt, zunächst die schriftliche Begründung zu prüfen; das werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin ist nichts endgültig, auch der Schadensersatz nicht.
2. Es bindet zwei Unternehmen, nicht den Markt
Ein Urteil wirkt zwischen den Parteien. Es verpflichtet EWE Go gegenüber DCS, sonst niemanden gegenüber niemandem. Ein Landgericht setzt auch keinen höchstrichterlichen Maßstab. Wenn die Begründung trägt und in der Berufung hält, wird sie andere Verfahren beeinflussen – aber das ist eine Prognose, keine Rechtslage.
3. Günstiger einkaufen heißt nicht günstiger verkaufen
Das ist der Punkt, der in den meisten Berichten untergeht. Das Urteil betrifft den Einkaufspreis von DCS, nicht den Preis, den DCS seinen Kunden berechnet. Die AFIR schreibt nirgends vor, dass ein Anbieter einen Einkaufsvorteil weitergeben muss. Ob an deiner Rechnung etwas ankommt, entscheidet weiterhin der Wettbewerb und nicht dieses Urteil.
Was es für dich als Ladekunde heißt
Kurzfristig: wenig. An der Säule ändert sich morgen nichts, und dein Tarif wird nicht automatisch billiger. Mittelfristig greift das Urteil aber an genau der Stelle an, die den deutschen Lademarkt so unübersichtlich macht. Wenn ein Betreiber seinen eigenen App-Kunden dauerhaft deutlich bessere Preise geben darf als allen anderen, lohnt es sich für ihn, Kunden in die eigene App zu ziehen – und für dich, ein halbes Dutzend Apps zu installieren. Fällt dieser Hebel weg, wird der Preis wieder zu dem, was er sein sollte: eine Eigenschaft der Säule, nicht der Karte.
Praktisch bleibt es bis dahin bei dem, was ohnehin gilt: Vor dem Anstecken den Preis in der App prüfen, Roaming-Preise und Blockiergebühren mitlesen und nicht davon ausgehen, dass der beworbene kWh-Preis überall gilt. Wie weit die Preise heute auseinanderliegen, zeigt unser Ladekarten-Vergleich, und was an einzelnen Säulen gerade verlangt wird, unser Preismonitor.
Was es für voltflat und unsere künftigen Kunden heißt
In eigener Sache, damit du es einordnen kannst: voltflat ist selbst ein Mobilitätsdienstleister und steht damit auf derselben Seite wie die Klägerin. Wir kaufen Ladestrom bei Betreibern ein und verkaufen ihn im Paket weiter. Ein Urteil, das die Einkaufspreise für Anbieter unserer Art deckelt, nützt uns. Das sollte man wissen, wenn man unsere Einschätzung liest.
Für unser Produkt ist der Zusammenhang direkt. voltflat verspricht einen Preis je Kilowattstunde, unabhängig vom Betreiber. Dieses Versprechen ist umso leichter zu halten, je weniger die Einkaufspreise zwischen den Betreibern auseinanderlaufen. Heute muss ein Paketpreis die teuersten Säulen mittragen; sinkt die Spreizung im Einkauf, sinkt der Aufschlag, den ein anbieterunabhängiger Tarif überhaupt braucht.
Ein Preis, egal welcher Betreiber.
Genau die Spreizung, um die vor Gericht gestritten wird, nehmen wir dir ab: drei Monatspakete mit 75, 150 oder 250 kWh, ab 34,99 €/Monat, derselbe Preis je kWh an jeder angebundenen Säule, AC wie DC, ohne Roaming-Aufschlag.
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Häufige Fragen zum Urteil
Werden Ladepreise durch das Urteil jetzt billiger?
Nicht automatisch. Das Urteil betrifft den Preis, den EWE Go dem Mobilitätsdienstleister DCS berechnet, also den Einkauf. Was ein Anbieter seinen eigenen Kunden berechnet, regelt die AFIR nicht, und eine Pflicht zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen gibt es nicht. Ob an der Ladesäule etwas ankommt, entscheidet der Wettbewerb.
Gilt das Urteil auch für EnBW, IONITY oder Aral pulse?
Nein. Ein Urteil bindet die Parteien des Verfahrens, hier EWE Go und DCS. Andere Betreiber müssen deshalb nichts ändern. Die Begründung kann andere Verfahren beeinflussen, falls sie in der Berufung hält, aber eine Pflicht für den Rest des Marktes entsteht daraus nicht.
Ist das Urteil endgültig?
Nein. Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München I und noch nicht rechtskräftig. EWE Go kann vor dem Oberlandesgericht München in Berufung gehen und prüft nach eigenen Angaben zunächst die schriftliche Begründung.
Sind unterschiedliche Preise an einer Ladesäule überhaupt erlaubt?
Ja, aber nicht beliebig. Artikel 5 Absatz 3 der AFIR verbietet die Diskriminierung zwischen Endkunden und Mobilitätsdienstleistern. Preisunterschiede müssen verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sein. Eine feste Obergrenze nennt die Verordnung nicht, deshalb entscheidet sich im Einzelfall, was noch zu rechtfertigen ist.
Was hat voltflat mit dem Verfahren zu tun?
Nichts unmittelbar, wir sind nicht beteiligt. voltflat ist aber selbst Mobilitätsdienstleister und kauft Ladestrom bei Betreibern ein, steht also auf derselben Seite wie die Klägerin. Ein Urteil, das die Einkaufspreise für Anbieter unserer Art deckelt, nützt uns. Das gehört zu unserer Einordnung dazu.
Fazit
Das Urteil ist kein Preissturz, aber mehr als eine Randnotiz. Zum ersten Mal hat ein Gericht geprüft, ob ein Ladesäulenbetreiber fremde Anbieter schlechter stellen darf als die eigene App, und die übliche Begründung dafür nicht gelten lassen. Ob daraus eine Linie wird, entscheidet die nächste Instanz.
Für dich als Fahrerin oder Fahrer bleibt die Lage vorerst, wie sie ist: Der Preis hängt nicht nur an der Säule, sondern daran, womit du sie anfasst. Das ist der Zustand, den wir mit einem Paketpreis beenden wollen – und das Urteil zeigt, dass wir mit der Diagnose nicht allein sind.
Weiterlesen: Ladekarten-Vergleich 2026 und Was kostet eine kWh an der Ladesäule?
Stand Oktober 2026. Urteil des Landgerichts München I vom 06.10.2026, Az. 33 O 2062/25, nicht rechtskräftig. Quellen u. a.: electrive.net, heise online, Focus online sowie die Pressemitteilung der Digital Charging Solutions GmbH. Dieser Artikel ordnet ein und ist keine Rechtsberatung.
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