Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Ladedienst, die Ladekarte, die App und die Website von voltflat. Stand: 21. Oktober 2026.
1. Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die
Nutzung des voltflat-Ladedienstes, für die voltflat-Ladekarte, für die
voltflat-App sowie für die Nutzung der Website voltflat.com
einschließlich der Warteliste.
Anbieter ist die voltflat GmbH i. G. (in Gründung), c/o IP-Management #10049, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg („voltflat“, „wir“, „uns“). Kontakt: [email protected]. Weitere Angaben im Impressum.
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- Ladepunktbetreiber (englisch Charge Point Operator): das Unternehmen, das eine Ladesäule betreibt.
- Ladevorgang: ein an einer Ladesäule abgeschlossener Ladeprozess, den der Ladepunktbetreiber uns als Abrechnungsdatensatz meldet.
- AC-Laden: Wechselstromladen. DC-Laden: Gleichstromladen (Schnellladen). Welche Art vorlag, meldet der Ladepunktbetreiber mit dem Ladevorgang.
- Ladekarte: die Vertragskennung („eMAID“), mit der sich der Kunde an Ladesäulen autorisiert, in der App und auf Wunsch zusätzlich als physische Karte (§ 3).
Das Paketvolumen ist in § 4 bestimmt, Abrechnungszeitraum und Stichtag in § 6.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Tarife auf der Website und in der App ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er in der App einen Tarif auswählt, seine Identität bestätigt, ein Zahlungsmittel hinterlegt und den Bestellvorgang abschließt.
Bestätigung der Identität. Vor dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde in der App seine Identität mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument. Wie wir dabei mit seinen Daten umgehen, steht in Abschnitt 6a der Datenschutzerklärung. Einen Vertrag schließen wir nur mit volljährigen Personen und nur einen je Person. Lässt sich die Identität nicht bestätigen, nehmen wir die Bestellung nicht an. Stellt sich nach dem Vertragsschluss heraus, dass die Identität nicht bestätigt werden kann, sperren wir das Starten neuer Ladevorgänge und fordern den Kunden per E-Mail auf, seine Identität erneut zu bestätigen; die Sperre heben wir auf, sobald das gelungen ist. Während der Sperre bleiben alle Zahlungspflichten bestehen, und der Abrechnungszeitraum verlängert sich nicht.
Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande, die unmittelbar auf den Abschluss des Bestellvorgangs folgt. Die Vertragsbestätigung mit dem Vertragstext senden wir per E-Mail.
Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland.
3. Leistungsumfang
voltflat verschafft dem Kunden Zugang zu Ladepunkten Dritter und rechnet die dort entstandenen Ladevorgänge ab. Dazu erhält der Kunde eine Ladekarte in der App. Auf Wunsch erhält er zusätzlich eine physische Ladekarte (Preis nach § 5), mit der er auch ohne App laden kann.
voltflat betreibt keine eigene Ladeinfrastruktur. Welche Ladesäulen nutzbar sind, richtet sich nach unseren Verträgen mit Ladepunktbetreibern und Roaming-Partnern und kann sich ändern. Wir schulden keinen bestimmten Bestand an Ladepunkten und keine Nutzbarkeit einer einzelnen Säule.
Angaben in der App zu Standorten, Verfügbarkeit, Steckertypen und Leistung stammen aus öffentlichen Registern und von Dritten und sind unverbindlich. Die Ladeleistung wird dort teilweise je Ladeeinrichtung statt je Steckplatz angegeben; die tatsächlich verfügbare Leistung kann daher niedriger sein als angezeigt.
4. Tarife
voltflat bietet drei Tarife an:
- S - Grundpreis 34,99 € je Abrechnungszeitraum, darin enthalten 75 kWh.
- M - Grundpreis 64,99 € je Abrechnungszeitraum, darin enthalten 150 kWh.
- L - Grundpreis 99,99 € je Abrechnungszeitraum, darin enthalten 250 kWh.
Die enthaltene Energiemenge (Paketvolumen) gilt für AC- und DC-Laden gemeinsam; es gibt keine getrennten Kontingente. Für Ladevorgänge über das Paketvolumen hinaus gelten die Preise nach § 5.
Wechsel in einen höheren Tarif. Solange der Vertrag nicht gekündigt und kein fälliger Betrag offen ist, kann der Kunde jederzeit in einen höheren Tarif wechseln. Der Wechsel wird sofort wirksam. Abrechnungszeitraum und Stichtage (§ 6) laufen unverändert weiter, die Mindestlaufzeit (§ 10) beginnt nicht neu. Mit dem Wechsel wird einmalig die volle Differenz zwischen dem Grundpreis des bisherigen und dem des neuen Tarifs für den laufenden Abrechnungszeitraum fällig (§ 8), unabhängig davon, wie viel von diesem Zeitraum schon verstrichen ist. Dafür gilt ab dem Wechsel für den ganzen laufenden Abrechnungszeitraum das Paketvolumen des neuen Tarifs; was in diesem Zeitraum bereits geladen wurde, wird darauf angerechnet. Bereits abgerechneter Mehrverbrauch wird nicht neu berechnet. Ab dem nächsten Stichtag gilt der Grundpreis des neuen Tarifs.
Kein Wechsel in einen niedrigeren Tarif. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist während der gesamten Vertragslaufzeit nicht möglich.
5. Preise
Alle Preise sind Endpreise für Verbraucher und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe jedoch § 9).
- Grundpreis Tarif S: 34,99 € je Abrechnungszeitraum (75 kWh Paketvolumen)
- Grundpreis Tarif M: 64,99 € je Abrechnungszeitraum (150 kWh Paketvolumen)
- Grundpreis Tarif L: 99,99 € je Abrechnungszeitraum (250 kWh Paketvolumen)
- AC-Laden: 0,65 € je Kilowattstunde
- DC-Laden: 0,79 € je Kilowattstunde
- Standzeitentgelt: 0,10 € je angefangene Minute nach Ablauf der freien Standzeit, höchstens 12,00 € je Ladevorgang
- Physische Ladekarte: 9,99 € einmalig je Karte
Die Preise je Kilowattstunde gelten für die Menge, die über das Paketvolumen des jeweiligen Abrechnungszeitraums hinausgeht. Maßgeblich sind die vom Ladepunktbetreiber gemeldete Energiemenge und Dauer des Ladevorgangs.
Freie Standzeit. Je Ladevorgang sind 45 Minuten an Gleichstrom-Ladepunkten (DC) und 240 Minuten an Wechselstrom-Ladepunkten (AC) ohne Standzeitentgelt enthalten. Die freie Standzeit beginnt mit dem Start des Ladevorgangs und endet mit dem Abstecken des Fahrzeugs. Das Standzeitentgelt ist vom Paketvolumen getrennt: Es wird nicht in Kilowattstunden umgerechnet und nicht mit dem Paketvolumen verrechnet.
Gebühren der Ladepunktbetreiber. Sitzungs- oder Startgebühren berechnen wir nicht weiter. Blockier- oder Standzeitgebühren der Ladepunktbetreiber übernehmen wir bei einer Standzeit von bis zu 24 Stunden vollständig. Bei einer längeren Standzeit übernehmen wir bis zu 12,00 € je Ladevorgang; was der Ladepunktbetreiber darüber hinaus berechnet, trägt der Kunde. Wir berechnen es in dieser Höhe weiter, weisen es auf der Rechnung gesondert aus, und es kommt zum Standzeitentgelt hinzu. Die Standzeit zählt wie die freie Standzeit vom Start des Ladevorgangs bis zum Abstecken.
Gutscheine und Rabatte. Ein Gutschein oder Rabatt, etwa aus „Freunde werben“, mindert nur den Grundpreis und gilt für die bei seiner Ausgabe genannte Dauer. Mehrverbrauch, Standzeitentgelt, weiterberechnete Blockiergebühren und die physische Ladekarte mindert er nicht.
6. Abrechnungszeitraum und Paketvolumen
Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Jeder Abrechnungszeitraum endet unmittelbar vor dem Stichtag des Folgemonats, und mit diesem beginnt der nächste. Stichtag ist in jedem Monat der Tag mit derselben Zahl wie der Tag des Vertragsschlusses, zur Uhrzeit des Vertragsschlusses. Hat ein Monat keinen solchen Tag, ist Stichtag sein letzter Tag.
Der Abrechnungszeitraum entspricht damit nicht dem Kalendermonat: Wer am 7. eines Monats um 14:00 Uhr abschließt, hat einen Abrechnungszeitraum bis zum 7. des Folgemonats, 14:00 Uhr, und zu diesem Zeitpunkt beginnt der nächste.
Das Paketvolumen bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum, nicht auf den Kalendermonat. Es steht zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums neu zur Verfügung. Nicht verbrauchtes Paketvolumen verfällt am Ende des Abrechnungszeitraums und wird nicht übertragen, gutgeschrieben oder erstattet.
Wird das Paketvolumen durch einen einzelnen Ladevorgang überschritten, wird dieser aufgeteilt: der Teil innerhalb des Paketvolumens bleibt frei, der Teil darüber wird nach § 5 abgerechnet.
Verkürzter letzter Abrechnungszeitraum. Endet der Vertrag innerhalb eines Abrechnungszeitraums, werden Grundpreis und Paketvolumen dieses letzten Zeitraums anteilig berechnet, im Verhältnis seiner Dauer zur Dauer des Abrechnungszeitraums, der ohne die Vertragsbeendigung gelaufen wäre.
Wir informieren den Kunden per E-Mail, wenn 80 % und wenn 100 % des Paketvolumens erreicht sind. Diese Hinweise sind keine Voraussetzung der Abrechnung; ihr Ausbleiben lässt die Zahlungspflicht unberührt.
7. Nachträglich gemeldete Ladevorgänge
Jeder Ladevorgang zählt zu dem Abrechnungszeitraum, in dem er beendet wurde, und wird nach den für diesen Zeitraum geltenden Bedingungen bewertet, auch wenn der Ladepunktbetreiber ihn erst später meldet. Ein verspätet gemeldeter Ladevorgang wird mit der nächsten auf die Meldung folgenden Rechnung abgerechnet.
Nach Vertragsende können verspätet gemeldete Ladevorgänge noch bis zu drei Monate nach dem Vertragsende abgerechnet werden. Danach machen wir sie nicht mehr geltend. Wir rechnen sie monatlich zu den Stichtagen ab, die der Vertrag gehabt hätte, jeweils auf einer eigenen Rechnung. Ein Betrag, der für eine eigene Rechnung zu klein ist, kommt auf die nächste; nach der letzten berechnen wir ihn nicht.
Ebenso rechnen wir Ladevorgänge ab, die bis zu 24 Stunden nach dem Vertragsende beendet werden. Sie sind möglich, weil die Sperre der Ladekarte (§ 10) erst wirkt, sobald das Vertragsende an die Ladepunktbetreiber gemeldet ist. Endet ein solcher Ladevorgang in einem Abrechnungszeitraum, der vor dem Vertragsende begonnen hat, gilt dessen Paketvolumen. Andernfalls fällt kein Grundpreis an, und die geladene Energie wird vollständig nach § 5 abgerechnet. Später beendete Ladevorgänge berechnen wir nicht.
8. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
Die Zahlung erfolgt per Karte über unseren Zahlungsdienstleister (siehe Datenschutzerklärung). Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel vor.
Der Grundpreis wird zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Verbrauchsabhängige Beträge werden zum Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet und mit der folgenden Zahlung eingezogen, soweit sie nicht schon per Zwischenabrechnung abgerechnet wurden. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit.
Zwischenabrechnung. Übersteigt der Verbrauch in einem Abrechnungszeitraum das Paketvolumen um 50 % des Paketvolumens, rechnen wir die bis dahin angefallenen verbrauchsabhängigen Beträge (Mehrverbrauch, Standzeitentgelt und weiterberechnete Blockiergebühren nach § 5) sofort ab und ziehen sie ein. Ebenso verfahren wir jedes Mal, wenn der Verbrauch das Paketvolumen um jeweils weitere 50 % übersteigt, dann für die seit der letzten Zwischenabrechnung angefallenen Beträge. Per Zwischenabrechnung eingezogene Beträge rechnen wir auf die Rechnung zum Ende des Abrechnungszeitraums an.
Sperre bei fehlgeschlagener Zahlung. Schlägt eine Zahlung fehl, können wir das Starten neuer Ladevorgänge sofort und ohne vorherige Ankündigung sperren. Ein bereits laufender Ladevorgang wird nicht abgebrochen. Über die Sperre, den offenen Betrag und den Weg zu ihrer Aufhebung informieren wir den Kunden unverzüglich per E-Mail.
Die Sperre heben wir auf, sobald der offene Betrag bezahlt ist: über den Link in unserer E-Mail, oder indem der Kunde sein Zahlungsmittel in der App aktualisiert, das wir dann mit dem offenen Betrag belasten. Während der Sperre bleiben alle Zahlungspflichten bestehen, und der Abrechnungszeitraum verlängert sich nicht. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.
9. Umsatzsteuer
Die voltflat GmbH i. G. befindet sich in Gründung. Solange uns keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt ist, weisen wir in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus; danach in den ab dann gestellten Rechnungen. Die in § 5 genannten Preise sind Endpreise und ändern sich dadurch nicht. Ein Anspruch auf rückwirkende Rechnungsberichtigung besteht nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat in allen Tarifen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Vertragsschluss. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt zum Ende des Abrechnungszeitraums, der bei Zugang der Kündigung läuft, ohne weitere Frist. Eine ordentliche Kündigung, die vor Ende der Mindestlaufzeit zugeht, beendet den Vertrag mit Ablauf der Mindestlaufzeit. Endet der Vertrag innerhalb eines Abrechnungszeitraums, etwa nach einer außerordentlichen Kündigung, gilt § 6 (verkürzter letzter Abrechnungszeitraum).
Die Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an [email protected], oder in der App unter „Tarif & Vertrag“, „Vertrag kündigen“. Die Kündigungsseite zeigt, an welchem Tag der Vertrag endet; mit „Vertrag kündigen“ und der Bestätigung „Jetzt kündigen“ ist die Kündigung abgegeben und gilt als zugegangen. Wir bestätigen sie unverzüglich per E-Mail an die in der App angegebene Adresse, mit Datum und Uhrzeit des Eingangs und dem letzten Tag der Vertragslaufzeit. Beruht das Vertragsende auf einer in der App erklärten Kündigung, kann der Kunde sie dort bis zum Vertragsende zurücknehmen; der Vertrag läuft dann unverändert weiter.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Der Kunde kann sie auch in der App unter Angabe des Grundes erklären. Bis zur Prüfung des Grundes gilt das Vertragsende einer ordentlichen Kündigung. Trägt der Grund, endet der Vertrag mit Zugang der Kündigung; wir teilen dem Kunden das per E-Mail mit und erstatten für die Zeit danach gezahlte Grundpreise anteilig.
Mit Vertragsende wird die Ladekarte gesperrt. Was danach noch abgerechnet wird, regelt § 7.
Kundenkonto. Der Kunde kann in der App die Löschung seines Kundenkontos verlangen. Ohne laufenden Vertrag löschen wir es sofort. Während eines laufenden Vertrags geht das nur zusammen mit der Kündigung („Konto zum Vertragsende löschen“) oder nach ihr („Konto löschen“), und das Konto wird zum Vertragsende gelöscht, damit das bezahlte Paketvolumen bis dahin nutzbar bleibt. Nimmt der Kunde die Kündigung zurück, entfällt auch die Löschung. Rechnungen und die Daten, aus denen sie berechnet wurden, bewahren wir auch nach der Löschung auf, soweit das Gesetz es verlangt, und nach § 7 gemeldete Ladevorgänge können wir auch danach noch abrechnen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht. Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Wird zusätzlich eine physische Ladekarte geliefert, beginnt die Frist für diese mit dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter die Karte in Besitz genommen hat.
Ausübung. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (voltflat GmbH i. G., c/o IP-Management #10049, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Folgen. Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts. Verlangst du ausdrücklich, dass wir mit der Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (also dass du sofort laden kannst), so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung entspricht. Bei einer vollständig erbrachten Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und du vor der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hast und gleichzeitig deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlierst. Diese Zustimmung holen wir im Bestellvorgang gesondert ein.
Rücksendung der Ladekarte. Hast du eine physische Ladekarte erhalten, sende sie bei Widerruf unverzüglich, jedenfalls binnen vierzehn Tagen, an die oben genannte Adresse zurück. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägst du. Für einen Wertverlust haftest du nur, wenn er auf einen nicht zur Prüfung erforderlichen Umgang mit der Karte zurückzuführen ist.
12. Ladekarte
Die Ladekarte ist nicht übertragbar und ausschließlich zur Autorisierung von Ladevorgängen zu verwenden. Eine physische Ladekarte bleibt unser Eigentum.
Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der Ladekarte sind uns unverzüglich per E-Mail an [email protected] anzuzeigen. Ab Eingang der Anzeige sperren wir die Ladekarte; für danach entstandene Ladevorgänge haftet der Kunde nicht. Für Ladevorgänge, die vor der Anzeige mit ihr veranlasst wurden, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine physische Ersatzkarte stellen wir auf Wunsch bereit. Ersetzt sie eine Karte, die der Kunde verloren oder beschädigt hat, kostet sie den Preis nach § 5. Nach Vertragsende ist die physische Karte zu vernichten oder an uns zurückzugeben.
13. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich,
- Angaben im Bestellvorgang (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Zahlungsdaten) vollständig und richtig zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren;
- Zugangsdaten zum Kundenkonto geheim zu halten und einen Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzüglich mitzuteilen;
- die Ladekarte nur für eigene Ladevorgänge zu nutzen und sie nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung zu überlassen;
- die Bedienhinweise und Sicherheitsvorgaben des jeweiligen Ladepunktbetreibers zu beachten.
14. Verfügbarkeit und Störungen
Wir erbringen unsere eigenen Leistungen (Autorisierung, Abrechnung, App) mit der üblichen Sorgfalt, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Störungen bei Vorleistern können zu Einschränkungen führen.
Störungen an einer Ladesäule selbst liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Ladepunktbetreibers. Wir unterstützen den Kunden bei der Klärung, haften für den Betrieb fremder Ladeinfrastruktur aber nicht. Konnte ein Ladevorgang wegen einer Störung nicht stattfinden, entstehen dafür keine verbrauchsabhängigen Kosten.
15. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
16. Preisänderungen
Wir können die Preise und das Paketvolumen mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Änderung teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.
Erhöhen wir den Grundpreis oder verringern wir das Paketvolumen, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Rücksicht auf die Mindestlaufzeit nach § 10 kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen.
17. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an Rechtsprechung oder an Änderungen unserer Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; das Kündigungsrecht nach § 16 Absatz 2 gilt entsprechend.
18. Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten und welche Dienstleister wir dafür einsetzen, steht in der Datenschutzerklärung. Zur Abrechnung eines Ladevorgangs tauschen wir Daten mit dem Ladepunktbetreiber und den beteiligten Roaming-Partnern aus.
19. Website, Warteliste und Newsletter
Die Website informiert über unser Angebot und ermöglicht die unverbindliche Vormerkung („Warteliste“). Wer sich einträgt, abonniert damit zugleich unseren Newsletter; Warteliste und Newsletter bilden eine Anmeldung. Sie ist kostenlos und begründet keinen Vertrag über Ladeleistungen und keinen Anspruch auf Zugang, auf einen bestimmten Startzeitpunkt, auf bestimmte Konditionen oder auf den Versand eines Newsletters.
Die Anmeldung erfolgt im Double-Opt-in-Verfahren: Wir senden an die eingegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink, der 14 Tage gültig ist. Erst mit der Bestätigung über diesen Link wird die Anmeldung wirksam. Bis dahin senden wir an die Adresse nur diesen Link, einmal eine Erinnerung mit einem neuen Link und nach einer erneuten Eintragung einen neuen. Eine auf anderem Weg schriftlich erteilte Einwilligung steht der Bestätigung gleich.
Startrabatt. Wer seine Anmeldung über den Bestätigungslink bestätigt hat, erhält zum Start von voltflat per E-Mail ein Angebot über einen Rabatt auf den Grundpreis der ersten drei Abrechnungszeiträume, in jedem Tarif nach § 4. Seine Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung: 20 % für eine Eintragung bis zum 21. Oktober 2026, 24:00 Uhr, 10 % für eine spätere. Das Angebot gilt eine Woche ab seinem Versand; der Rabatt gilt für einen Vertrag, der innerhalb dieser Woche geschlossen wird. Ohne bestätigte Anmeldung besteht kein Anspruch auf den Startrabatt. Für ihn gilt § 5 (Gutscheine und Rabatte).
Abmelden kann man sich jederzeit ohne Angabe von Gründen, über den Abmeldelink in jedem Newsletter oder per E-Mail an [email protected]. Die Abmeldung beendet Warteliste und Newsletter gemeinsam.
Untersagt sind insbesondere das automatisierte Massen-Eintragen, die Eingabe fremder oder erfundener E-Mail-Adressen, das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen sowie Handlungen, die Betrieb, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Website beeinträchtigen.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.